Erstattung per Krankenkasse?

Eine Übernahme über Ihre Krankenkasse ist nur bei einer psychotherapeutischen Heilbehandlung möglich. Beratungen/Coachings, Paar- und Familienberatungen können nicht übernommen werden. Für die Psychotherapie n.d. Heilpraktikergesetz gilt weiterhin, dass es keine sogenannte „Kassenzulassung“ gibt, so dass Sie i.d.R. Selbstzahler sind.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht. Es besteht keine Übernahmepflicht. Jedoch kann es sinnvoll sein, dies mit der Krankenkasse vorab nochmals abzuklären, um in Ausnahmefällen einen Antrag auf Kostenübernahme stellen zu können.

Private Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetztungen die Therapiekosten (anteilig bis ganz). Eine entsprechende Zusatzversicherung kann dienlich sein. Sprechen Sie mich hierzu gerne an.

Das Abklären der Kassenfinanzierung muss der Patient/die Patientinnen selbst tätigen, ich unterstütze Sie aber im Bedarfsfall.

Vorteile einer Privaten Therapie

Keine langen Wartezeiten
Der Bedarf an Psychotherapie in Deutschland ist immens groß und steigt weiter an. Die Therapieanfragen übersteigen die Nachfrage an kassenzugelassenen Plätzen.

Überbrückung bis zu einer kassenfinanzierte Therapie
Oftmals erhalte ich Anfragen, ob sich eine überbrückende Therapie bis zum Beginn einer krankenkassenfinanzierten Psychotherapie lohnt. Natürlich kann bis dahin ein stabilsierendes Angebot weiterhelfen.

Flexiblere Rahmenbedingungen und Methodenvielfalt
Als Selbstzahler einer Psychotherapie sind Sie nicht an die Vorgaben der Krankenkassen bezüglich der Anzahl, Länge und Frequenz der Therapiestunden. In Deutschland werden drei psychotherapeutische Verfahren, sogenannte Richtlinienverfahren, von den Krankenkassen anerkannt: Die Verhaltenstherapie, die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Analytische Psychotherapie. Andere Therapieverfahren, beispielsweise Hypnosetherapie oder Paartherapie gelten nicht als Kassenleistung und können über Krankenkassen nicht abgerechnet werden. Im Falle von privat gezahlten Psychotherapien bleibt die methodische Freiheit und mögliche Vielfalt erhalten.

Die Psychotherapie wird nicht aktenkundig
Für viele Berufe im öffenentlichen Dienst oder Staatsdienst ist eine Psychotherapie immer noch ein Problem. Eine private Behandlung wahrt den Schutz der Privatsshpähre (beispielsweise wenn es um die Verbeamtung bei Lehrern geht). Ihre Diagnose geht somit nicht an die Krankenkasse. Auch für weitere Versicherungen kann das sinnvoll sein (Berufsunfähigkeitsversicherung etc.).